Vor 25 Jahren am 13. Mai 1991 trat der erste Landschaftsplan der Stadt Köln in Kraft. Die Grünverwaltung hat aus diesem Anlass die politischen Gremien der Stadt informiert (dort Mitteilung Ausschuss, 1 MB). In den lokalen Medien scheint das Thema aber (bislang?) keinen Niederschlag zu finden.
Von der Gesamtfläche Kölns liegt etwa die Hälfte im Geltungsbereich des Landschaftsplans und ist dort in verschiedene Schutzkategorien aufgeteilt.
- 40% sind als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen, so ist z.B. das gesamte System der inneren und äußeren Grüngürtel flächendeckend geschützt.
- 9% sind als Naturschutzgebiet (NSG) gekennzeichnet. 23 NSG gibt es in Köln, großflächige wie den Königsforst (989 ha), den Chorbusch (427 ha) und den Worringer Bruch (166 ha) oder eher kleinflächige wie den Ginsterpfad in Nippes (22 ha), die Kiesgruben in Meschenich (26 ha) oder Oberer Mutzbach (5 ha) bei Dünnwald. Für die Wahner Heide (3.437 ha, davon 769 ha im Kölner Stadtgebiet) gilt ein eigener Landschaftsplan.
- Weitere 2% der Fläche sind als geschützte Landschaftsbestandteile (gLB) eingestuft. Dies sind 172 meist kleinteilige Strukturen wie Hecken, Baumgruppen oder Bachläufe, aber auch Parks wie der Stadtgarten an der Venloer Straße, der Römerpark in der Südstadt oder der Stadtgarten Deutz.
- Darüber hinaus gibt es in Köln 105 Naturdenkmale (ND), meist sehr alte Einzelbäume, die als besondere Einzelschöpfungen geschützt sind.
Für die verschiedenen Schutzkategorien gibt es verschiedene Verbote bzw. Gebote. Das bekannteste dürfte das Verbot in NSG sein, die gekennzeichneten Wege zu verlassen. In den LSG und gLB dürfen z.B. grundsätzlich Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen nicht beschädigt und wildlebende Tiere nicht mutwillig ohne vernünftigen Grund beunruhigt werden.
All diese Regelungen dienen dazu, das Kölner Grün nachhaltig zu schützen, damit es weiterhin seiner ökologischen Aufgabe gerecht werden kann, aber auch um es der Stadtbevölkerung nachhaltig als Erholungsraum zu erhalten. In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich die Regelungen des Landschaftsplans.
Der Verein Geocaching Rheinland unterstützt das Anliegen der Landschaftspläne, die Natur vor negativen Einflüssen zu schützen. Mit den Geocaching-Spielregeln soll sichergestellt werden, dass unser Hobby keine negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt hat. Darüber hinaus führen wir eigene Aktionen zur Umweltbildung durch und beteiligen uns an Naturschutzaktionen (CITO-Events).
Daher erscheint es uns weiterhin unverständlich, dass die Stadt Köln mit der derzeit laufenden Überarbeitung des Landschaftsplans unser Hobby in NSG, gLB und an ND grundsätzlich verbieten will. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass Geocaching auch in Schutzgebieten unter Einhaltung der allgemeinen Ge- und Verbote möglich ist. Erfahrungen und Gespräche In benachbarten Kreisen, kreisfreien Städten und selbst im Nationalpark Eifel bestätigen dies. Wir würden uns freuen, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen werden könnte.
Bei anderen Nutzungsarten scheint man da großzügiger zu sein. So soll das Grillen in den Parks trotz der regelmäßigen Müllberge weiterhin erlaubt sein. Insgesamt 10 Tonnen Abfälle mussten die Reinigungskräfte nach dem ersten warmen Mai-Wochenende einsammeln. „Zwischen 80 und 90 Prozent der Leute verhalten sich vernünftig“, sagt der Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. „Leider gebe es jedoch auch einige „Ferkel““ (s. Kölner Stadtanzeiger vom 9.5.16). Andere Beispiele sind die derzeitige Diskussion um die Erweiterung der Trainingsflächen im Grüngürtel oder die Entwidmung des ehemaligen NSG Sürther Aue.