Fledermausschutz

Am 1. Oktober beginnt bundesweit wieder die gesetzliche Fledermausschutzzeit, die bis zum 31. März andauert.

Bitte deaktiviert in dieser Zeit eure Caches, wenn sie in einer Höhle o.ä. liegen, bzw. sucht in dieser Zeit keine Caches in Höhlen o.ä.!

In § 39 Absatz 6, 1. Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es:

Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen.

Dazu gibt es in § 69 BNatSchG auch eine passende Bußgeldvorschrift:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 39 Absatz 6 eine Höhle, einen Stollen, einen Erdkeller oder einen ähnlichen Raum aufsucht. (Absatz 3 Nr. 16)
Die Ordnungswidrigkeit kann … mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. (Absatz 7)

Zum Fledermausschutz gibt es vom LA Team auch eine Informationsseite und -grafik.
Infos zu Fledi

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