Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung nun nach mehreren öffentlichen Auslegungen die Beschlussvorlage für die Fortschreibung des Landschaftsplans Köln vorgelegt.
In der vorgeschlagenen Textfassung befindet sich KEIN Geocaching-Verbot mehr (Anlage 3 Seite 10 Nr. 11)! Es hat sich also in unserer Sache keine Veränderung mehr ggü. der Fassung der erneuten öffentliche Auslegung im Oktober/November 2019 ergeben. Diese Fassung ist aber noch nicht beschlossen!
In der Begründung der Beschlussvorlage für den Stadtrat (Anlage 1 S.3 letzter Absatz) wird u.a. ausgeführt: „Das Geocaching-Verbot wurde in den Schutzkategorien geschützter Landschaftsbestandteil und Naturdenkmäler ersatzlos gestrichen, da es eine Nutzergruppe (die Geocacher) im Verhältnis zu anderen Nutzergruppen unverhältnismäßig stark reglementieren würde und so dem Gleichheitsgrundsatz widerspräche.“
Ferner heißt es da: „In Naturschutzgebieten ist aufgrund des Verbotes zum Betreten sämtlicher Flächen mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Wege, klargestellt, dass Geocacher – wie jeder andere Nutzer auch die Wege nicht verlassen dürfen. Durch die Verbotsregelungen des Landschaftsplans zum Schutz von Pflanzen und Tieren, ist der gesetzlich vorgeschriebene Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz klar benannt und von Jedermann zu beachten. Ein explizites Verbot des Geocachings ist von daher in Naturschutzgebieten entbehrlich und soll aus diesem Grund gestrichen werden. In die Erläuterung des Verbotes zum Verlassen der Wege wird die klarstellende Ergänzung aufgenommen, dass auch Natursportarten wie das Geocaching unter das Wegegebot fallen.“
Es ist uns also mit eurer fast 600-fachen Unterstützung gelungen, die Stadtverwaltung tatsächlich zu überzeugen. Das freut uns riesig!
Aus der Beschlussvorlage ergibt sich auch der weitere Zeitplan, der sich aber durch Corona wahrscheinlich noch verschieben wird. Verschiedene Ausschüsse, die Bezirksvertretungen und schließlich der Stadtrat (vorgesehen am 18.06.2020) müssen der Fortschreibung noch zustimmen. Erst dann ist die Sache tatsächlich in trockenen Tüchern!
Für uns Geocacher bedeutet das aber auch, dass wir künftig verstärkt an der Einhaltung unseres Regelwerks und der allgemeinen Gesetze gemessen werden. In der Beschlussvorlage wird ausdrücklich betont, dass von jedem – also erst recht von Geocachern zu beachten sind:
- der gesetzlich vorgeschriebene Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz
- das Wege-Gebot in Naturschutzgebieten
Wir möchten euch daher ermutigen, insbesondere bei Caches in Naturschutzgebieten auf das Wege-Gebot zu achten und dem Cache-Owner eine ehrliche Rückmeldung zu geben, wenn ihr irgendwelche Bedenken haben solltet – entweder per Log oder als Nachricht. Zum naturverträglichen Geocaching haben wir auch ein paar Tipps zusammengestellt.