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Beschluss zum Landschaftsplan Köln

Wir freuen uns riesig! Yippie Yeah!

Der Kölner Stadtrat hat gestern Abend die 12. Fortschreibung des Landschaftsplans Köln beschlossen. Damit ist das seit 2014 drohende Geocaching-Verbot abgewendet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den unterschiedlichen Unterstützern:

  • Bei den fast 600 Geocachern, die an die Stadtverwaltung geschrieben haben,
  • beim Deutschen Wanderverband,
  • bei unserem Rechtsanwalt, der damals sehr kurzfristig in das Thema eingestiegen ist,
  • bei unseren Mitgliedern, die die Finanzierung des Anwalts möglich gemacht haben,
  • bei den politischen Gruppierungen, bei denen unser Anliegen auf offene Ohren gestoßen ist und schließlich
  • bei den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die sich mit unserem Anliegen auseinander gesetzt haben.

Wer mag, findet in der Beschlussvorlage in Anlage 3 den Text des neuen Landschaftsplans Köln (siehe dort insbesondere Seite 10) und in Anlage 1 u.a. die Bewertung der erneuten Öffentlichen Ausschreibung (siehe dort Seite 3 letzter Abschnitt).

Für uns Geocacher gelten auch fortan die gleichen Regeln wie für alle anderen Besucher von Wald und Landschaft – keine strengeren und auch keine lockereren. Tiere und Pflanzen dürfen durch unser Hobby nicht zu Schaden kommen und in Naturschutzgebieten gilt für jeden ein Wege-Gebot! Jeder einzelne ist für sein Handeln in der Natur selber verantwortlich und sollte sich nicht hinter der Gruppe verstecken („Die anderen machen das doch auch„).

Der Landschaftsplan Köln auf der Schlussgerade – und was das für uns bedeutet

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung nun nach mehreren öffentlichen Auslegungen die Beschlussvorlage für die Fortschreibung des Landschaftsplans Köln vorgelegt.

In der vorgeschlagenen Textfassung befindet sich KEIN Geocaching-Verbot mehr (Anlage 3 Seite 10 Nr. 11)! Es hat sich also in unserer Sache keine Veränderung mehr ggü. der Fassung der erneuten öffentliche Auslegung im Oktober/November 2019 ergeben. Diese Fassung ist aber noch nicht beschlossen!

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Ein Update zum Zwischenstand

Heute waren schon Gratulationen zur Änderung des Landschaftsplans Köln unterwegs. Darüber haben wir uns natürlich sehr gefreut, ABER nach unserer Einschätzung ist es dafür noch ein kleines bisschen zu früh. Zum Hintergrund:

Die Stadtverwaltung hat heute bekannt gegeben, dass „auf Grund der fristgerecht vorgebrachten Anregungen … inhaltliche Änderungen an der textlichen Entwurfsfassung der 12. Landschaftsplanänderung erforderlich geworden“ sind und deshalb die geänderten Entwürfe nochmals in der Zeit vom 21.10.2019 bis 22.11.2019 öffentlich ausgelegt werden sollen. Ein Punkt sind „inhaltliche Änderungen beim Geocaching-Verbot“.

Wir wollen aber keinesfalls dem Ergebnis dieser erneuten öffentlichen Auslegung vorgreifen. Es gibt auch immer noch keinen veröffentlichten Entwurf der beabsichtigten Neufassung. Daher bleibt zunächst nur „weiter Daumen drücken“. 

Ein Zwischenstand zum Landschaftsplan Köln

Wie schnell die Zeit vergeht. Im März hatten wir euch aufgerufen, bei der Stadt Köln eure Argumente gegen ein geplantes Geocachingverbot vorzutragen. Viele sind diesem Aufruf gefolgt. Dafür ein ganz großes DANKESCHÖN! Wir haben uns sehr über die vielfältige Unterstützung, die Diskussionen, die Events und die persönlichen Rückmeldungen gefreut.

Nach einem nochmaligen Gespräch mit der Stadtverwaltung bekamen wir dann schließlich Signale, dass eure und unsere Aktivitäten wohl tatsächlich Gehör gefunden hätten. Es gibt aber bislang keinen neuen öffentlichen Entwurf der Verwaltung, so dass wir bislang auch nichts genaues wissen. Trotzdem war es uns nach so langer Zeit nun ein Anliegen, euch diese vorläufige Rückmeldung zu geben. Darüber hinaus gilt weiterhin unsere Zusage, dass wir euch informieren werden, sobald es etwas Neues zu diesem Thema gibt.

Öffentliche Auslegung des Landschaftsplan Köln

Die Stadt Köln hat heute im Amtsblatt Nr. 8/2019 das Terminfenster 08.03 bis 12.04.2019 für die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Landschaftsplan bekannt gegeben. Im neuen Landschaftsplan sind weiterhin Geocachingverbote in den Kölner Grünflächen vorgesehen.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit für jede*n, sich zum Entwurf zu äußern. Bitte nutzt die Gelegenheit! Unseren Mitgliedern werden wir dafür nach Karneval ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.

Landschaftsplan Köln – Beschluss zur Auslegung

Ratsbeschluss
Am 18.12. wird der Kölner Stadtrat als Tagesordnungpunkt 10.33 beschließen, den Entwurf des überarbeiteten Landschaftsplans Köln für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In diesem Entwurf ist weiterhin vorgesehen, das Geocaching in Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen vollständig bzw. in geschützten Landschaftsbestandteilen mit Ausnahme von Verstecken an technischer Infrastruktur (Parkbänke, Wegweiser etc.) zu verbieten (siehe Anlage 2). Nach der Auslegung wird der Landschaftsplan ggf. nochmal abgeändert und dann endgültig beschlossen.

Wie groß ist die betroffene Fläche?
Das Stadtgebiet von Köln umfasst ca. 405 km2. Eine Hälfte unterliegt den Bebauungsplänen, dort finden sich also Verkehrsflächen, Wohn- und Gewerbebebauung sowie Industrieflächen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegt die andere Hälfte – mit ca. 230 km2 (Fn 1). Der Landschaftplan gliedert die Grünflächen in verschiedene Schutzkategorien:
74 Landschaftsschutzgebiete (ohne Geocaching-Verbot): ca. 166 km2
22 Naturschutzgebiete: ca. 26 km2 (ohne die Wahner Heide, Fn 2)
174 geschützte Landschaftsbestandteile: ca. 35 km2
Zahlreiche punktuelle Naturdenkmale

Das Verbot betrifft also eine Fläche von rd. 61 km2 bzw. einem Viertel (26 %) der Grünflächen! Dort soll uns künftig Erholung und Naturerfahrung versagt werden, während andere Besucher wie z.B. Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer die Gebiete für ihre Zwecke selbstverständlich nutzen dürfen.

Leider gibt es im Internet keine zusammenhängende Karte über die Schutzgebiete, aber auf den Seiten der Stadt findet ihr neun Teilkarten als PDF. Dort könnt ihr nachsehen, ob eure Umgebung, eure Verstecke oder eure bevorzugten Ausflugsziele von der Planung betroffen sind.

Bürgerbeteiligung
Während der einmonatigen Auslegung (voraussichtlich im 1. Quartal 2019) haben die Kölner Bürger*innen dann nochmals die Gelegenheit, ihre Bedenken gegen den Entwurf vorzutragen. Wir bitten euch, davon reichlich Gebrauch zu machen. Wir werden euch über den genauen Zeitraum noch informieren, aber Ihr könnte ja schon mal anfangen zu formulieren, warum Geocaching sehr wohl naturverträglich ausgeübt werden kann (Guidelines, Reviewing, NA-Logs) bzw. die Verbote überflüssig sind.

Fotowettbewerb
Begründet wird das anstehende Verbot u.a. damit, das „es sich um eine Freizeitnutzung handelt, die ein besonderes Gefährdungspotenzial für die artenschutzrechtlichen Belange beinhaltet, da die Verstecke, in die die Caches gelegt und entsprechend auch besucht und dadurch beunruhigt werden, beispielsweise als Brut- oder Lebensraum dienen oder dienen können (beispielsweise Baumhöhlen).“ Wir bitten euch daher um Fotos von naturverträglichen Verstecken. Postet Fotos in den sozialen Medien unter dem Hashtag #naturverträglichesVersteck und mailt uns den Link an landschaftsplan@geocaching-rheinland.de oder verlinkt uns (@GCRheinland).

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Fn 1: Genaue Zahlen sind auf der Internetseite der Stadt nicht zu finden. Daher hier immer nur circa, so dass die Summen nicht exakt zusammenpassen. Für eine Veranschaulichung der Größenordnung sollte es aber ausreichend sein.

Fn 2: Die Wahner Heide hat einen eigenen Landschaftsplan – (noch) ohne Geocaching-Verbot