Die sogenannte Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Tiere brüten beziehungsweise Junge zur Welt bringen. Die Brutzeit ist in NRW in § 52 Abs. 2 Nr. 5 Landesnaturschutzgesetz definiert vom 1. März bis 31. Juli, andere Bundesländer können abweichende Zeiten haben.
Weitere gesetzliche Regelungen wie z.B. § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz oder § 19a Bundesjagdgesetz legen besondere Schutzmaßnahmen zum Wohl des Jungwildes fest.
Brut- und Setzzeit
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