Archiv der Kategorie: Landschaftsplan

Die Stadt Köln ist dabei, den Landschaftsplan Köln zu überarbeiten. In der Neufassung war ursprünglich vorgesehen, das Geocaching in den Grünflächen (d.h. in geschützten Landschaftsbestandteilen, in Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen) erheblich einzuschränken bzw. zu verbieten.
Aktuelle Entwicklungen stellen wir in dieser Rubrik dar.

Landesnaturschutzgesetz NRW und Landschaftsplan Köln

Wir hatten euch im letzten Jahr mitgeteilt, dass die Stadt Köln die Fortschreibung des Landschaftsplans Köln unterbrochen hat, um das neue Landesnaturschutzgesetz abzuwarten. Dieses Gesetz wurde inzwischen dem Landtag vorgelegt. Am Ende des Verfahrens ist davon auszugehen, dass die Stadt an der Fortschreibung des Landschaftsplans weiterarbeiten wird. Die Geocaching-Verbote in den Kölner Grünflächen sind also nach wie vor nicht abgewendet.
Für weitere Gespräche mit  unserem Vereins sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Bedarf.

Auf Team76 schreibt TJ etwas mehr über den Entwurf des Landesnaturschutzgesetz NRW.

Aktuelles zum Landschaftsplan Köln

Um das Thema Landschaftsplan Köln war es nun schon eine Zeit lang ruhig. Seit unserem letzten Gesprächstermin mit dem Grünflächenamt ist es leider zu keiner Fortsetzung des Gedankenaustausches gekommen. Stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass die Landesregierung NRW derzeit ein neues Landesnaturschutzgesetz vorbereitet und die Kölner Stadtverwaltung daher entschieden hat, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfs zunächst bis Anfang 2016 zurückzustellen (siehe Ratsinformationssystem, dort „Mitteilung Ausschuss 115 KB“).
Das heißt, mindestens bis zum kommenden Jahreswechsel wird es keine neuen Entwicklungen geben. Das Thema ist aber noch nicht vom Tisch und wir sind weiterhin in der Angelegenheit aktiv.

Fristablauf zur Äußerung

Die Frist, um sich zur Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu äußern, läuft am kommenden Freitag, den 13. Juni ab.
Geocaching Rheinland hat sich bereits mit einem ausführlichen Schreiben an die Stadt gewandt. Insbesondere den Geocachern im Raum Köln steht es natürlich frei, sich ebenfalls im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu äußern.
Als Orientierungshilfe steht hier die zweiseitige Kurzfassung bereit, die wir unseren ausführlichen Darstellungen vorangestellt haben.

Landschaftsplan liegt aus

Die Stadt Köln hat im Amtsblatt 21 vom 14.05.2014 auf Seite 751 bekannt gegeben, dass der Entwurf zur Fortschreibung des Landschaftsplans in der Zeit vom 22.05. bis zu 13.06.2014 im Stadthaus Deutz ausliegt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äußern.

Das ist für uns die offizielle Gelegenheit die Stimme zu erheben. Geocaching Rheinland wird diese Gelegenheit nutzen, um der Stadt unser Hobby mit seinen positiven Seiten und seinen Spielregeln nochmals ausführlich zu erklären sowie unsere Einwände gegen das Geocachingverbot darzulegen und zu begründen.

Geocachingverbot in Kölns Grünflächen droht

Die Stadt Köln beabsichtigt mit der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln (dort Anlage 1) das Geocaching in den Grünflächen (d.h. in geschützten Landschaftsbestandteilen, in Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen) erheblich einzuschränken bzw. zu verbieten.

In der Neufassung sind für geschützte Landschaftsbestandteile (z.B. für die Innenstadt Stadtgarten/Venloer Str., Friedenspark/Römerpark, Stadtgarten Deutz und Jüdischer Friedhof; insgesamt 184 Einzelflächen, ab Gliederungspunkt 3.5.2 im bestehenden Landschaftsplan), Naturschutzgebiete (Königsforst, Chorbusch und 19 weitere) und Naturdenkmale (ca. 1.200 Einzelbäume) ausdrückliche Geocachingverbote vorgesehen. Auch wenn die meisten Kölner Geocaches wahrscheinlich nicht in diesen Schutzräumen liegen, so sind hier aber doch künftig landschaftlich besonders reizvolle Gebiete für Geocaches gesperrt. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass von einer solchen Regelung in der viertgrößten deutschen Stadt eine gewisse Signalwirkung für die umliegenden Städte und Gemeinden ausgehen könnte. Es sein denn, es gelingt uns Geocachern, die Lokalpolitiker und die Stadtverwaltung davon zu überzeugen, dass Verbote nicht der geeignete Weg sind, um Schäden durch Geocaching zu verhindern.
Ansonsten gelten künftig folgende Regelungen:

Geschützte Landschaftsbestandteile (S. 79/102 des Entwurfs)
“Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches und in stehenden oder fließenden Gewässern incl. der Uferbereiche zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen.
Erläuterung:
Hierdurch sollen in den besonders empfindlichen Bereichen Störungen für die Tierwelt vermieden und eine möglichst ungestörte Vegetationsentwicklung insbesondere für trittempfindliche Flächen gewährleistet werden.”

Naturschutzgebiete (S. 128/148f)
“Geocache-Behälter zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen.
Erläuterung:
Hierdurch sollen in den Naturschutzgebieten Störungen für die Tierwelt und Schädigungen der Vegetation vermieden werden.
Begründung:
Seit der Erfindung des Geocaching im Jahr 2000 hat sich diese Art der Freizeitgestaltung sehr schnell etabliert und verbreitet. Zwischenzeitlich existieren derzeit etwa 280.000 aktive Caches in Deutschland, wobei mit ca. 47.000 Caches in NRW die meisten zu finden sind. Die Geocache-Behälter werden überwiegend in vorhandenen natürlichen oder künstlichen Hohlräumen, wie etwa Baumhöhlen, versteckt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann durchaus eine Baumhöhle in der Baumkrone als Versteck dienen. Störungen der Tierwelt, insbesondere Vögel und Fledermäuse, aber auch der Vegetation sind dabei unvermeidbar.”

Naturdenkmale (S. 167/171)
“Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches zu verstecken oder nach den Geocache-Behältern zu suchen.
Erläuterung:
Hierdurch sollen Schädigungen der Bäume und Störungen für die Tierwelt vermieden werden vermieden werden.”