Die Stadt Köln hat heute im Amtsblatt Nr. 8/2019 das Terminfenster 08.03 bis 12.04.2019 für die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Landschaftsplan bekannt gegeben. Im neuen Landschaftsplan sind weiterhin Geocachingverbote in den Kölner Grünflächen vorgesehen.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit für jede*n, sich zum Entwurf zu äußern. Bitte nutzt die Gelegenheit! Unseren Mitgliedern werden wir dafür nach Karneval ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.