Landschaftsplan Köln – Beschluss zur Auslegung

Ratsbeschluss
Am 18.12. wird der Kölner Stadtrat als Tagesordnungpunkt 10.33 beschließen, den Entwurf des überarbeiteten Landschaftsplans Köln für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In diesem Entwurf ist weiterhin vorgesehen, das Geocaching in Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen vollständig bzw. in geschützten Landschaftsbestandteilen mit Ausnahme von Verstecken an technischer Infrastruktur (Parkbänke, Wegweiser etc.) zu verbieten (siehe Anlage 2). Nach der Auslegung wird der Landschaftsplan ggf. nochmal abgeändert und dann endgültig beschlossen.

Wie groß ist die betroffene Fläche?
Das Stadtgebiet von Köln umfasst ca. 405 km2. Eine Hälfte unterliegt den Bebauungsplänen, dort finden sich also Verkehrsflächen, Wohn- und Gewerbebebauung sowie Industrieflächen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegt die andere Hälfte – mit ca. 230 km2 (Fn 1). Der Landschaftplan gliedert die Grünflächen in verschiedene Schutzkategorien:
74 Landschaftsschutzgebiete (ohne Geocaching-Verbot): ca. 166 km2
22 Naturschutzgebiete: ca. 26 km2 (ohne die Wahner Heide, Fn 2)
174 geschützte Landschaftsbestandteile: ca. 35 km2
Zahlreiche punktuelle Naturdenkmale

Das Verbot betrifft also eine Fläche von rd. 61 km2 bzw. einem Viertel (26 %) der Grünflächen! Dort soll uns künftig Erholung und Naturerfahrung versagt werden, während andere Besucher wie z.B. Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer die Gebiete für ihre Zwecke selbstverständlich nutzen dürfen.

Leider gibt es im Internet keine zusammenhängende Karte über die Schutzgebiete, aber auf den Seiten der Stadt findet ihr neun Teilkarten als PDF. Dort könnt ihr nachsehen, ob eure Umgebung, eure Verstecke oder eure bevorzugten Ausflugsziele von der Planung betroffen sind.

Bürgerbeteiligung
Während der einmonatigen Auslegung (voraussichtlich im 1. Quartal 2019) haben die Kölner Bürger*innen dann nochmals die Gelegenheit, ihre Bedenken gegen den Entwurf vorzutragen. Wir bitten euch, davon reichlich Gebrauch zu machen. Wir werden euch über den genauen Zeitraum noch informieren, aber Ihr könnte ja schon mal anfangen zu formulieren, warum Geocaching sehr wohl naturverträglich ausgeübt werden kann (Guidelines, Reviewing, NA-Logs) bzw. die Verbote überflüssig sind.

Fotowettbewerb
Begründet wird das anstehende Verbot u.a. damit, das „es sich um eine Freizeitnutzung handelt, die ein besonderes Gefährdungspotenzial für die artenschutzrechtlichen Belange beinhaltet, da die Verstecke, in die die Caches gelegt und entsprechend auch besucht und dadurch beunruhigt werden, beispielsweise als Brut- oder Lebensraum dienen oder dienen können (beispielsweise Baumhöhlen).“ Wir bitten euch daher um Fotos von naturverträglichen Verstecken. Postet Fotos in den sozialen Medien unter dem Hashtag #naturverträglichesVersteck und mailt uns den Link an landschaftsplan@geocaching-rheinland.de oder verlinkt uns (@GCRheinland).

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Fn 1: Genaue Zahlen sind auf der Internetseite der Stadt nicht zu finden. Daher hier immer nur circa, so dass die Summen nicht exakt zusammenpassen. Für eine Veranschaulichung der Größenordnung sollte es aber ausreichend sein.

Fn 2: Die Wahner Heide hat einen eigenen Landschaftsplan – (noch) ohne Geocaching-Verbot

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