Die sogenannte Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Tiere brüten beziehungsweise Junge zur Welt bringen. Die Brutzeit ist in NRW in § 52 Abs. 2 Nr. 5 Landesnaturschutzgesetz definiert vom 1. März bis 31. Juli, andere Bundesländer können abweichende Zeiten haben.
Weitere gesetzliche Regelungen wie z.B. § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz oder § 19a Bundesjagdgesetz legen besondere Schutzmaßnahmen zum Wohl des Jungwildes fest.
Wir Geocacher sind im Wald außerhalb von Naturschutzgebieten schon mal abseits der Wege unterwegs. Gerade in der Brut- und Setzzeit sollte uns aber bewusst sein, dass jedes Wildtier über bessere Sinne verfügt als wir Menschen. So kommt es, dass wir die störenden und für Wildtiere oft lebensbedrohlichen Auswirkungen meist gar nicht bemerken. Um so wichtiger ist es, in dieser Zeit die Wege nicht zu verlassen.
Bodenbrüter wie Kiebitz, Rebhuhn oder Feldlerchen verlassen ihr Gehege und ihren Nachwuchs schon bei geringster Beunruhigung. Die Eier bzw. Küken kühlen aus, werden lebensschwach und verenden. Auch häufige Störungen unter Nestern im Wald führen zur Aufgabe der Brut. Ähnlich geht es Feldhasen, Rehen und anderen Wildtieren. Die häufige Anwesenheit des Menschen und seiner Hunde führt zu Stress, schwächt die Tiere und hat negative Folgen für die Population.
Wer Jungwild in der freien Natur findet, sollte sich ruhig und unauffällig von der Fundstelle entfernen. In keinem Fall das Jungtier anfassen! Es nimmt sonst den menschlichen Geruch an und wird von der Mutter nicht mehr angenommen. Die Muttertiere, egal ob Häsin oder Ricke, legen ihre Jungen in den ersten Wochen in Wiesen und im Wald ab und suchen sie nur auf, wenn diese gesäugt werden müssen. Das ist ganz natürlich und der beste Schutz der Jungtiere. Also Hände weg von Jungtieren! Wer sich allzu große Sorgen macht, kann ja nach einem Tag nochmal die Fundstelle aufsuchen. Mit Sicherheit wird das Jungtier dann dort nicht mehr sein.
Für Hundehalter verlinken wir das Faltblatt des LJV NRW „Mit dem Hund durch die Natur“.