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Beschluss zum Landschaftsplan Köln

Wir freuen uns riesig! Yippie Yeah!

Der Kölner Stadtrat hat gestern Abend die 12. Fortschreibung des Landschaftsplans Köln beschlossen. Damit ist das seit 2014 drohende Geocaching-Verbot abgewendet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den unterschiedlichen Unterstützern:

  • Bei den fast 600 Geocachern, die an die Stadtverwaltung geschrieben haben,
  • beim Deutschen Wanderverband,
  • bei unserem Rechtsanwalt, der damals sehr kurzfristig in das Thema eingestiegen ist,
  • bei unseren Mitgliedern, die die Finanzierung des Anwalts möglich gemacht haben,
  • bei den politischen Gruppierungen, bei denen unser Anliegen auf offene Ohren gestoßen ist und schließlich
  • bei den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die sich mit unserem Anliegen auseinander gesetzt haben.

Wer mag, findet in der Beschlussvorlage in Anlage 3 den Text des neuen Landschaftsplans Köln (siehe dort insbesondere Seite 10) und in Anlage 1 u.a. die Bewertung der erneuten Öffentlichen Ausschreibung (siehe dort Seite 3 letzter Abschnitt).

Für uns Geocacher gelten auch fortan die gleichen Regeln wie für alle anderen Besucher von Wald und Landschaft – keine strengeren und auch keine lockereren. Tiere und Pflanzen dürfen durch unser Hobby nicht zu Schaden kommen und in Naturschutzgebieten gilt für jeden ein Wege-Gebot! Jeder einzelne ist für sein Handeln in der Natur selber verantwortlich und sollte sich nicht hinter der Gruppe verstecken („Die anderen machen das doch auch„).

Ein Update zum Zwischenstand

Heute waren schon Gratulationen zur Änderung des Landschaftsplans Köln unterwegs. Darüber haben wir uns natürlich sehr gefreut, ABER nach unserer Einschätzung ist es dafür noch ein kleines bisschen zu früh. Zum Hintergrund:

Die Stadtverwaltung hat heute bekannt gegeben, dass „auf Grund der fristgerecht vorgebrachten Anregungen … inhaltliche Änderungen an der textlichen Entwurfsfassung der 12. Landschaftsplanänderung erforderlich geworden“ sind und deshalb die geänderten Entwürfe nochmals in der Zeit vom 21.10.2019 bis 22.11.2019 öffentlich ausgelegt werden sollen. Ein Punkt sind „inhaltliche Änderungen beim Geocaching-Verbot“.

Wir wollen aber keinesfalls dem Ergebnis dieser erneuten öffentlichen Auslegung vorgreifen. Es gibt auch immer noch keinen veröffentlichten Entwurf der beabsichtigten Neufassung. Daher bleibt zunächst nur „weiter Daumen drücken“. 

Öffentliche Auslegung des Landschaftsplan Köln

Die Stadt Köln hat heute im Amtsblatt Nr. 8/2019 das Terminfenster 08.03 bis 12.04.2019 für die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Landschaftsplan bekannt gegeben. Im neuen Landschaftsplan sind weiterhin Geocachingverbote in den Kölner Grünflächen vorgesehen.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit für jede*n, sich zum Entwurf zu äußern. Bitte nutzt die Gelegenheit! Unseren Mitgliedern werden wir dafür nach Karneval ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.