Der WDR hatte angefragt, ob unser Verein für die Serie „Mein Verein“ in der Sendung „Hier und Heute“ zur Verfügung stünde. Herausgekommen ist ein 10-minütiger Beitrag über Geocaching und Geocaching Rheinland e.V., der am 02.11.2017 gesendet wurde.
Der WDR hatte angefragt, ob unser Verein für die Serie „Mein Verein“ in der Sendung „Hier und Heute“ zur Verfügung stünde. Herausgekommen ist ein 10-minütiger Beitrag über Geocaching und Geocaching Rheinland e.V., der am 02.11.2017 gesendet wurde.
Am 07.07.17 fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Dort hat der Vorstand über die Vereinsaktivitäten im letzten Jahr berichtet.
Wir haben uns 2016 wieder am gemeinsamen Geocaching-Infostand auf der Messe Jagd & Hund in Dortmund beteiligt. Ferner waren wir auf dem 1.Tag der KÖLNER StadtNatur vertreten und haben dort Kontakte mit anwesenden Gruppen geknüpft. Und schließlich hatten wir unseren Infostand auch auf dem Bergischen Landschaftstag der Biostation Oberberg bei Schloss Homburg in Nümbrecht aufgebaut.
Bei der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen-Leverkusen hielt ein Vorstandsmitglied einen Vortrag über Geocaching mit anschließender Diskussion.
Im April 2016 gab es den VII. Naturkundlichen Rundgang im Königsforst.
Ebenfalls im April hat uns die Biostation Rhein-Berg (BSRB) im Rahmen ihres LVR-Projekts „KuLaCaching“ zu einem runden Tisch mit Geocachern, Jägern, Förstern, Naturschützern, Waldbesitzern und Touristikern eingeladen. Im weiteren Verlauf des Projekts gab es das Events „Geocaching? – aber natürlich! (1)“ mit Vortrag und Diskussion. Daraus ist ein Thesenpapier zum naturverträglichen Geocaching (pdf) entstanden. Das Event „Geocaching? – aber natürlich! (2)“ beinhaltete eine Exkursion am Leichlinger Obstweg. Zum Abschluss des Projekts hat die Biostation in Zusammenarbeit mit Rösrather Geocachern 40 KuLaCaches ausgelegt, die auch auf geocaching.com gelistet sind.
Für die Fortführung des LVR-Projekts KuLaCaching haben die Biostation und der Verein Geocaching Rheinland eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Im Herbst 2016 hat der Landtag NRW das neue Landesnaturschutzgesetz beschlossen, so dass die Stadt Köln nun voraussichtlich bald wieder an der Fortschreibung des Landschaftsplans arbeiten wird.
Im Laufe des Jahres sind vereinzelte Anfragen von Dritten z. B. zu Geocaches in NSG o.ä. an den Verein herangetragen worden. Soweit möglich haben wir sie Situation selber geklärt, ansonsten haben wir die Anfragen an Reviewer weitergeleitet.
Der Bericht der Kassenprüfer ergab keine Beanstandung, so dass der Vorstand von der Mitgliederversammlung entlastet wurde.
Im Anschluss gab es einen kurzen Rückblick auf die bisherigen Aktivitäten in diesem Jahr, darüber werden wir ausführlich bei der nächsten Mitgliederversammlung berichten.
So waren wir wieder auf der Jagd & Hund vertreten, hatten uns am Geocaching-Stand anlässlich der Wandereröffnung im Nationalpark Eifel beteiligt und zusammen mit dem Kölner Stadtanzeiger einen Geocaching-Aktionstag durchgeführt.
Es gab zwei Anfragen zu Geocaching-Lehrpfaden in der Umgebung. Sobald sich daraus etwas Konkretes entwickelt, werden wir darüber berichten.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hielt Herr Schneider, Pressesprecher des Landesjagdverbands NRW einen Vortrag über das Verhältnis zwischen Jagd und Geo-caching. Dabei ging er zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen zur Jagd und Aufgaben der Jäger ein. Und dann zeigte er die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Jägern und Geocachern vom Dortmunder Symposium 2011 bis heute auf. Abschließend stand er für Fragen zur Verfügung und warb dafür, den Kontakt zu den örtlichen Jägern zu suchen.
Und ganz zum Schluss als die Mitgliederversammlung schon in den Klaav übergegangen war, wurden die vorbestellten, Pins, Tags und Saugnapfschilder ausgegeben.
Groundspeak hat (etwas kurzfristig) den 22. Mai zum jährlichen “Dank-einem-Ehrenamtlichen-Tag” ausgerufen. Wir möchten uns zu diesem Anlass bedanken
Vor drei Jahren hat sich der Geocaching Rheinland e.V. gegründet. Anlass dafür war die Ankündigung der Stadt Köln, das Geocaching in weiten Teilen der Kölner Grünflächen verbieten zu wollen. Seit einiger Zeit war es ruhig um dieses Thema geblieben, aber möglicherweise werden wir in absehbarer Zeit wieder eure Unterstützung hierzu brauchen.
Neben diesem speziellen Thema haben sich drei Tätigkeitsfelder herausgebildet:
Details zu unseren Aktivitäten erfahren die Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung kurz vor der Sommerferien. Kostenlos Mitglied werden und uns damit bei unserer Arbeit unterstützen, kannst Du hier.
Dem ein oder anderen mag aufgefallen sein, dass seit Ende November 2016 im Bergischen Land Caches mit dem Namen „KuLaCache #..“ veröffentlicht wurden. Diese Caches gehören zu einem Projekt der Biologischen Station Rhein-Berg, das vom Netzwerk Landschaftliche Kulturpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) gefördert wurde.
Zu diesem Projekt gehörte
Die Forstbehörde Wald und Holz NRW hat einen Leitfaden zum Verhalten im Wald erstellt. Neben verschiedenen anderen Zielgruppen wie Reiter, Radfahrer und Hundebesitzer sind auch die Geocacher angesprochen. Die meisten Punkte dürften Euch bereits bekannt vorkommen, dort sind sie in Form von Fragen und Antworten nochmal zusammengefasst.
1. Ist Geocaching im Wald erlaubt?
2. Wem gehört der Wald?
3. Was ist das Waldbetretungsrecht?
4. Ich möchte einen Cache verstecken, wen kann ich fragen?
5. Welches sind die wichtigsten Gesetzte für mich?
6. Was muss ich im Naturschutzgebiet beachten?
7. Wo darf ich den Wald nicht betreten?
8. Was ist, wenn es Probleme gibt?
9. Darf ein Waldbesitzer Caches entsorgen?
10. Sind Nachtcaches illegal?
11. Was sollte ich sonst noch beachten?
12. Checkliste
Dazu passt ganz gut ein aktueller Blogeintrag von TJ zum Spezialthema Baumhöhlen und warum sie als Cacheversteck ungeeignet sind.
Und wenn man etwas über den regionalen Tellerrand hinausschaut, kann man das Leitbild “Erholung und Sport im Wald“ entdecken, das die baden-württembergische Landesregierung vor kurzem vorgestellt hat und das unter Mitwirkung von rund 30 Verbänden und Organisationen entstanden ist. Dabei verfolgt die Landesregierung das Ziel, mögliche Konflikte durch Dialog zu vermeiden.
Also genau unser Ansatz. Redet miteinander!
Am 25.06. fand im Turmhof in Rösrath das Event „Geocaching? – aber natürlich!“ statt. Die Biologische Station Rhein-Berg hatte eingeladen, mit Geocachern zu diskutieren, wie die gängigsten Probleme mit Jägern, Förstern, Naturschützern oder Waldbesitzern geklärt bzw. im Vorfeld vermieden werden können. Leider musste die ursprünglich angekündigte Exkursion in die Wahner Heide und auch das Grillen entfallen, weil es mal wieder ordentlich regnete. Dafür war dann aber wesentlich mehr Zeit für den Vortrag und die Diskussion verfügbar.
Im Anschluss an die Veranstaltung veröffentliche die Biologische Station eine Zusammenfassung der Veranstaltung (pdf). Den Kernbereich zum naturverträglichen Geocaching zitieren wir auch hier:
Generell sollte man beim Geocaching nicht nur in Naturschutzgebieten (Wegegebot!) besondere Rücksicht nehmen. Es gibt noch eine Reihe weiterer Schutzgebietskategorien, die im Gelände jedoch nicht durch eine Beschilderung gekennzeichnet sind. Bevor man einen neuen Geocache versteckt, ist es ratsam, sich im Internet über die Schutzgebietsgrenzen, innerhalb derer der Cache möglicherweise liegen würde, zu informieren. Zu nennen sind hier beispielsweise Natura2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) und Naturdenkmäler.
Natura2000-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen sind. In der Regel sind diese Gebiete gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören z.B. fließende und stehende Binnengewässer,Quellen, Moore, Sümpfe, Auwälder, Felsen und Feuchtgrünland. Es sind oft kleine Flächen, die aber eine hohe Schutzwürdigkeit besitzen. Daher soll man dort grundsätzlich auf das Auslegen von Geocaches verzichten. Wichtig ist, dass gesetzlich geschützte Biotope nicht durch Schilder im Gelände gekennzeichnet sind und auch nicht vollständig auf Schutzgebietskarten verzeichnet sind. Der Grund dafür ist, dass diese Flächen aufgrund ihrer hohen Schutzwürdigkeit per se gesetzlich geschützt sind und daher nicht zuerst erfasst und als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen. In Karten werden sie erst verzeichnet, wenn ein Kartierer diese Flächen kartiert und beim Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz eingereicht hat.
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Naturdenkmäler sind in der Regel durch ein Schild oder eine Plakette gekennzeichnet.
Auch in Gebieten ohne Schutzstatus sollte bei der Wahl der Versteckorte Rücksicht auf Flora und Fauna genommen werden. Eine Baumhöhle bietet zwar ein ideales Versteck, kann aber zu Störungen für geschützte Arten wie Spechte, Fledermäuse, Eulen, Kleinsäugern, Insekten oder Amphibien führen. Begehbare Höhlen oder Stollen, die von Fledermäusen als Winterquartier genutzt werden, dürfen vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht aufgesucht werden. Steinbrüche und Felswände werden u.a. von Uhu und Wanderfalke als Brut- und Nistplatz benutzt. Eine regelmäßige Störung kann zur Brutaufgabe führen. Darüber hinaus sind Felsen wertvolle gesetzlich geschützte Biotope und Wuchsort vieler seltener Pflanzen.
Während der Brut- und Setzzeit zwischen Mitte März bis Juli können Störungen der Jungtiere schwerwiegende Folgen haben. Auch während dieser Zeit sollte es folglich vermieden werden, sich abseits der offiziellen Wege zu bewegen. Nachts sollten die Wege grundsätzlich nicht verlassen werden, um unnötige Störungen von Wildtieren zu vermeiden. Besondere Regelungen gelten im Umkreis von Horsten von bedrohten Greifvögeln wie dem Rotmilan. Als Fortpflanzungsstätte werden der besetzte Horst und eine störungsarme Umgebung von bis zu 300 m abgegrenzt.
(Biologische Station Rhein-Berg, Informationen zum Event-Cache „Geocaching? – aber natürlich!“ vom 25.06.2016)
Über die genannten Schutzkategorien hinaus gibt es noch weitere, wie z.B. Nationalparke oder geschützte Landschaftsbestandteile u.a. Insofern ist die Zusammenfassung nicht vollständig, gibt aber trotzdem einen guten Überblick.
Nach den Sommerferien wird es eine Wiederholung dieses Events geben. Wir können eine Teilnahme sehr empfehlen!
Beim „1. Kölner Tag der StadtNatur“ zeigten zahlreiche Aussteller, wie verschieden sie die Themen Natur und Stadt zusammenbringen: in den Bereichen Naturschutz, Naturbeobachtung, Umweltpädagogik, Wandern, intuitives Bogenschießen, Rheinkiesel, Georallye etc.
Da durfte das Geocaching natürlich nicht fehlen! Am Stand mit der unübersehbaren Beach-Flag des Vereins „Geocaching Rheinland e.V.“ stellten Vereinsmitglieder das Hobby vor und beantworteten zahlreiche Fragen. Dabei ging es sowohl um Einführungen, woraus das Spiel besteht und welche Ausrüstung man dafür benötigt, als auch um Spezialfragen, z.B. wie eine Webseite im GC-Portal gestaltet werden kann, wie die neuen Challege-Caches aussehen u.v.m.
Am Stand fand das auch das Event „Geocaching – noch Fragen bitte?“ statt, so dass sich auch einige Geocacher beim „1. Kölner Tag der StadtNatur“ einfanden und auch von interessanten Entdeckungen und Gesprächen mit anderen Ausstellern berichteten.
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